Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(AGB) der Baloo Brands / MYGHTY UG & Co. KG


I. Gegen­stand und Gel­tungs­bere­ich
Anwen­dungs­bere­ich: Die nach­ste­hen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Rechts­geschäfte zwis­chen der Agen­tur Baloo Brands, die zur MYGHTY UG & Co. KG gehört (nach­fol­gend „Agen­tur“ genan­nt), und ihren Ver­tragspart­nern (nach­fol­gend „Kunde“ genan­nt). Sie erstreck­en sich ins­beson­dere auf Dien­stleis­tun­gen und/oder Werke in den Bere­ichen dig­i­tale Dien­stleis­tun­gen, Marken­ber­atung und ‑entwick­lung, Grün­der- und Unternehmer­coach­ing, Tex­til- und Mer­chan­dise-Pro­duk­tion, Ver­mit­tlung und Verkauf sowie son­stige unternehmerische Beratungs- und Kreativleis­tun­gen.

Leis­tung­sum­fang & Ver­trags­ge­gen­stand: Der konkrete Umfang der von der Agen­tur erbracht­en Dien­stleis­tun­gen und Werke ergibt sich aus­der indi­vidu­ellen Konzep­tion, dem Ange­bot, den Aktionsvorschlä­gen oder den Einze­laufträ­gen.

Gel­tung für kün­ftige Geschäfts­beziehun­gen: Diese AGB sind wesentlich­er Bestandteil jedes abgeschlosse­nen Ver­trags und gel­ten auch für zukün­ftige Geschäfts­beziehun­gen mit dem Kun­den, ohne dass es ein­er erneuten aus­drück­lichen Ein­beziehung bedarf.

Rechtswahl & Gerichts­stand: Es gilt auss­chließlich das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts. Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en aus oder im Zusam­men­hang mit diesen AGB ist Ham­burg.

II. Präsen­ta­tion
Eigen­tum & Schutz der Präsen­ta­tion­sun­ter­la­gen: Wird nach ein­er Präsen­ta­tion kein rechts­gültiger Auf­trag erteilt, verbleiben sämtliche Leis­tun­gen, ins­beson­dere Präsen­ta­tion­sun­ter­la­gen, Entwürfe, Ideen, Konzepte, Designs, Texte und son­stige Werke im voll­ständi­gen Eigen­tum der Agen­tur. Der Kunde erwirbt kein­er­lei Rechte an diesen Mate­ri­alien und ist nicht berechtigt, diese in irgen­dein­er Form zu nutzen, zu vervielfälti­gen, zu bear­beit­en oder als Grund­lage für eigene oder fremde Pro­duk­tio­nen zu ver­wen­den.

Rück­gabe & Löschungspflicht: Sollte es nicht zur Auf­tragserteilung kom­men, ist der Kunde verpflichtet, alle über­lasse­nen Präsen­ta­tion­sun­ter­la­gen unverzüglich an die Agen­tur zurück­zugeben und dig­i­tale Kopi­en unwider­ru­flich zu löschen. Dies gilt auch für Zwis­ch­en­ergeb­nisse, Konzept­skizzen oder Teile der Präsen­ta­tion, die dem Kun­den in dig­i­taler oder physis­ch­er Form zur Ver­fü­gung gestellt wur­den.

Weit­er­ver­wen­dung durch die Agen­tur: Falls kein Auf­trag erteilt wird, ist die Agen­tur berechtigt, die präsen­tierten Ideen, Werke und Konzepte für andere Pro­jek­te und Kun­den zu nutzen, weit­erzuen­twick­eln oder zu mod­i­fizieren.

Unberechtigte Nutzung & Hon­o­raranspruch: Die Weit­er­gabe von Präsen­ta­tion­sun­ter­la­gen oder Teilen davon an Dritte sowie deren­Veröf­fentlichung, Vervielfäl­ti­gung, Ver­bre­itung oder son­stige Nutzung durch den Kun­den oder dessen Bevollmächtigte ohne aus­drück­liche Zus­tim­mung der Agen­tur ist unzuläs­sig und verpflichtet den Kun­den zur Zahlung eines angemesse­nen Hon­o­rars. Die Höhe dieses Hon­o­rars richtet sich nach dem ursprünglich ange­bote­nen Leis­tung­sum­fang der Agen­tur oder, sofern kein Ange­bot vor­liegt, nach den mark­tüblichen Kon­di­tio­nen für ver­gle­ich­bare kreative Leis­tun­gen.

Ver­tragswidrige Nutzung & Schadenser­satz: Sollte die Agen­tur fest­stellen, dass ihre Entwürfe, Ideen oder Konzepte ohne gülti­gen Auf­trag oder außer­halb der vere­in­barten Nutzung ver­wen­det wur­den, ist sie berechtigt, eine Lizen­zge­bühr in Höhe des dreifachen mark­tüblichen Hon­o­rars zu fordern. Die Gel­tend­machung weit­erge­hen­der Schadenser­satzansprüche bleibt aus­drück­lich vor­be­hal­ten.

Son­stiges: Diese Regelun­gen gel­ten unab­hängig davon, ob die Präsen­ta­tion per­sön­lich, dig­i­tal oder in ander­er Form stattge­fun­den hat.

III. Kosten­vo­ran­schläge, Vergü­tung und Zahlungsmodal­itäten
Grund­sät­zliche Abrech­nung & Stun­den­sätze: Soweit nichts anderes aus­drück­lich vere­in­bart ist, erfol­gt die Abrech­nung auf Basis der tat­säch­lich geleis­teten Stun­den gemäß den aktuellen Stun­den­sätzen der Agen­tur. Die Abrech­nung erfol­gt nach tat­säch­lichem Aufwand, und der Kunde erhält auf Wun­sch eine detail­lierte Auf­stel­lung der erbracht­en Leis­tun­gen.

Pauschal­preise & Abschlagszahlun­gen: Für einzelne Pro­jek­te oder wiederkehrende Dien­stleis­tun­gen kön­nen Pauschal­preise vere­in­bart wer­den. Diese sind im jew­eili­gen Ange­bot ein­deutig gekennze­ich­net. Die Agen­tur ist berechtigt, Abschlagszahlun­gen für bere­its erbrachte Teilleis­tun­gen zu ver­lan­gen. Die Höhe und Fäl­ligkeit der Abschläge richt­en sich nach dem jew­eili­gen Pro­jek­t­fortschritt und sind vom Kun­den frist­gerecht bin­nen 10 Werk­ta­gen zu begle­ichen.

Kosten­vo­ran­schlä ge & Bud­getüber­schre­itun­gen: Vor­läu­fige Kalku­la­tio­nen oder Kosten­vo­ran­schläge dienen der Ori­en­tierung und sind nicht verbindlich. Sollte sich während der Leis­tungser­bringung abze­ich­nen, dass der ursprünglich angegebene Betrag um mehr als 15 %über­schrit­ten wird, informiert die Agen­tur den Kun­den unverzüglich. Ohne schriftlichen Wider­spruch inner­halb von 10 Werk­ta­gen gilt der neue Betrag als genehmigt.

Anzahlung & Raten­zahlun­gen: Die Agen­tur berech­net bei Auf­tragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesam­tauf­tragswertes. Die verbleiben­den 70 % des Rech­nungs­be­trags wer­den in vorher definierten Meilen­steinen oder als Abschlusszahlung fäl­lig. Diese Zahlungsmodal­itäten gel­ten für alle Geschäfts­bere­iche der Agen­tur und sind verbindlich.

Freiga­be von Kosten­vo­ran­schlä­gen: Sollte der Kunde mit der Agen­tur vere­in­bart haben, dass vor Aus­führung von Arbeit­en eine Freiga­be eines Kosten­vo­ran­schlags erforder­lich ist, gilt dieser spätestens nach 10 Werk­ta­gen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt aus­drück­lich und schriftlich wider­sprochen.

Zahlungs­fris­ten & Aufrech­nung: Rech­nun­gen sind inner­halb von 10 Werk­ta­gen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kann mit eige­nen Ansprüchen nur aufrech­nen, wenn diese unbe­strit­ten oder recht­skräftig fest­gestellt sind. Skon­to oder andere Rabat­te sind nur bei vorheriger schriftlich­er Vere­in­barung zuläs­sig.

Zahlungsverzug & Mah­nge­bühren: Gerät der Kunde mit ein­er Zahlung in Verzug, gel­ten die Regelun­gen aus dem Para­graphen „Zahlungsverzug und Mah­nge­bühren“. Die Agen­tur behält sich das Recht vor, laufende Arbeit­en einzustellen, bis ausste­hende Rech­nun­gen beglichen sind.

Währungs- & Bankge­bühren: Alle Preise ver­ste­hen sich in Euro (€), sofern nicht anders vere­in­bart. Bankge­bühren für inter­na­tionale Über­weisun­gen oder Währung­sum­rech­nun­gen trägt der Kunde.

Son­stiges: Änderun­gen dieser Vergü­tungs- und Zahlungsmodal­itäten bleiben vor­be­hal­ten und wer­den dem Kun­den im Falle ein­er Anpas­sung frühzeit­ig mit­geteilt.

IV. Änderun­gen und Updates von Dien­stleis­tun­gen
Die Agen­tur behält sich das Recht vor, ihre Dien­stleis­tun­gen und Ange­bote, ins­beson­dere dig­i­tale Ser­vices, auf­grund tech­nis­ch­er, wirtschaftlich­er oder geset­zlich­er Notwendigkeit­en zu ändern. Der Kunde wird über wesentliche Änderun­gen rechtzeit­ig informiert. Falls eine Änderung wesentliche Auswirkun­gen auf einen laufend­en Ver­trag hat, wird eine indi­vidu­elle Anpas­sung vere­in­bart.

V. Mitwirkungspflicht des Kun­den
All­ge­meine Verpflich­tung zur Mitwirkung: Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendi­gen Infor­ma­tio­nen, Mate­ri­alien, Inhalte und son­stige erforder­liche Dat­en rechtzeit­ig und in geeigneter Form bere­itzustellen, um eine ord­nungs­gemäße Leis­tungser­bringung durch die Agen­tur zu gewährleis­ten. Verzögerun­gen oder Mehrkosten, die durch eine unzure­ichende Mitwirkung des Kun­den entste­hen, gehen nicht zu Las­ten der Agen­tur. Diese kön­nen auf den Kun­den umgelegt wer­den.

Bere­it­stel­lung von Zugangs­dat­en & Ressourcen: Falls für die Erbringung der Leis­tung Zugriff auf Sys­teme, Plat­tfor­men oder Kon­ten (z. B.Hosting, Social Media, E‑Com­merce-Plat­tfor­men, Druck­vor­la­gen etc.) erforder­lich ist, muss der Kunde diese Zugänge rechtzeit­ig zur Ver­fü­gung stellen. Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Verzögerun­gen oder Leis­tungsaus­fälle, die durch fehlende oder fehler­hafte Zugangs­dat­en oder Ressourcen entste­hen.

Kor­rek­turen & Freiga­ben: Der Kunde verpflichtet sich, Entwürfe, Konzepte, Design­vorschläge oder son­stige Zwis­chen­stände zeit­nah zu prüfen und schriftlich freizugeben. Erfol­gt inner­halb von 5 Werk­ta­gen nach Über­mit­tlung keine spez­i­fis­che Rück­mel­dung, gilt die Leis­tung als abgenom­men. Nachträgliche Änderungswün­sche sind dann kostenpflichtig.

Ver­ant­wor­tung für Inhalte & Rechtek­lärung: Der Kunde ist allein ver­ant­wortlich für die rechtliche Prü­fung und Klärung aller durch ihn bere­it­gestell­ten Inhalte, ins­beson­dere Texte, Bilder, Logos oder son­stige Mate­ri­alien. Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Urheberrechts‑, Marken­rechts- oder Per­sön­lichkeit­srechtsver­let­zun­gen, die durch vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestellte Inhalte entste­hen.

Reak­tion­szeit­en & Kom­mu­nika­tions­bere­itschaft: Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfra­gen der Agen­tur inner­halb eines angemesse­nen Zeitraums (spätestens inner­halb von 5 Werk­ta­gen) zu reagieren, sofern nicht anders schriftlich vere­in­bart. Sollte der Kunde wieder­holt nicht erre­ich­bar sein oder Verzögerun­gen verur­sachen, behält sich die Agen­tur das Recht vor, den Auf­trag auszuset­zen oder nach 20 Tagen Inak­tiv­ität frist­los zu kündi­gen. Bere­its erbrachte Leis­tun­gen wer­den in diesem Fall anteilig in Rech­nung gestellt.

Haf­tung für Verzögerun­gen & Mehraufwand: Verzögerun­gen, die durch ver­spätete oder unzure­ichende Mitwirkung des Kun­den entste­hen, ver­längern die vere­in­barten Fris­ten entsprechend. Sollte dadurch ein Mehraufwand entste­hen (z. B. erneute Einar­beitung, zusät­zliche Abstim­mungsrun­den, geän­derte Pro­jek­t­pla­nung), ist die Agen­tur berechtigt, diesen geson­dert in Rech­nung zu stellen.

Daten­sicherung & tech­nis­che Voraus­set­zun­gen: Der Kunde ist selb­st dafür ver­ant­wortlich, regelmäßig Back­ups sein­er Dat­en zu erstellen und sicherzustellen, dass seine tech­nis­chen Sys­teme mit den geliefer­ten Pro­duk­ten kom­pat­i­bel sind, sofern nicht anders aus­drück­lich schriftlich vere­in­bart. Die Agen­tur haftet nicht für Daten­ver­luste, Sys­teminkom­pat­i­bil­itäten oder tech­nis­che Fehler, die auf unzure­ichende Sys­temvo­raus­set­zun­gen des Kun­den zurück­zuführen sind.

Eigen­ver­ant­wor­tung bei Coach­ing & Beratung: Bei Beratungs- oder Coach­ing-Leis­tun­gen trägt der Kunde die Ver­ant­wor­tung für die Umset­zung der erar­beit­eten Strate­gien und Maß­nah­men. Die Agen­tur gibt Empfehlun­gen, übern­immt jedoch keine Haf­tung für wirtschaftliche, finanzielle oder strate­gis­che Entschei­dun­gen, die der Kunde auf Basis der Beratung trifft.

Son­stiges: Sollte der Kunde gegen seine Mitwirkungspflicht­en ver­stoßen und dadurch die Durch­führung des Pro­jek­ts erhe­blich behin­dern, behält sich die Agen­tur das Recht vor, den Ver­trag frist­los zu kündi­gen. In diesem Fall sind bere­its erbrachte Leis­tun­gen und Aus­fal­lkosten in voller Höhe zu vergüten.

VI. Daten­schutz und DSGVO
Daten­schutz­grund­sätze: Die Agen­tur ver­ar­beit­et per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en des Kun­den gemäß der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) und dem Bun­des­daten­schutzge­setz (BDSG). Die Agen­tur set­zt angemessene tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men ein, um die Sicher­heit per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zu gewährleis­ten. Bei Ver­dacht auf Daten­schutzver­let­zun­gen ist der Kunde verpflichtet, die Agen­tur unverzüglich zu informieren.

Erhe­bung & Nutzung von Dat­en: Die Agen­tur spe­ichert und ver­ar­beit­et per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en nur, soweit dies für die Ver­tragser­fül­lung, Rech­nungsstel­lung oder Kom­mu­nika­tion erforder­lich ist. Dies umfasst ins­beson­dere: Kon­tak­t­dat­en (Name, Adresse, E‑Mail, Tele­fon­num­mer etc.), Rech­nungs- und Zahlungs­dat­en, sowie Pro­jekt- und Geschäfts­dat­en

Weit­er­gabe an Dritte: Eine Weit­er­gabe an Dritte erfol­gt nur zur Erfül­lung ver­traglich­er Leis­tun­gen (z. B. Host­ing-Anbi­eter, Druck­ereien, Zahlungs­di­en­stleis­ter u.A.). Alle Part­ner sind zur Ein­hal­tung der DSGVO verpflichtet.

Spe­icherung & Löschung: Ver­trags- und Rech­nungs­dat­en wer­den 10 Jahre gespe­ichert. Pro­jek­t­be­zo­gene Dat­en wer­den nach 12 Monat­en gelöscht, sofern keine weit­ere Zusam­me­nar­beit beste­ht. Eine vorzeit­ige Löschung kann der Kunde jed­erzeit beantra­gen, sofern keine geset­zlichen Pflicht­en ent­ge­gen­ste­hen.

Rechte des Kun­den: Der Kunde hat das Recht auf Auskun­ft, Berich­ti­gung, Löschung, Ein­schränkung der Ver­ar­beitung und Datenüber­trag­barkeit gemäß DSGVO. Anfra­gen hierzu sind per E‑Mail an die Agen­tur zu richt­en.

Haf­tungsauss­chluss: Die Agen­tur haftet nicht für Daten­schutzver­let­zun­gen, die durch unsichere Datenüber­mit­tlung oder unzure­ichende Schutz­maß­nah­men des Kun­den entste­hen.

Änderun­gen: Die Agen­tur kann diese Daten­schutzregelun­gen bei Bedarf anpassen. Die aktuelle Ver­sion ist auf der Web­site der Agen­tur ein­se­hbar.

Falls die Agen­tur im Rah­men der Leis­tungser­bringung sen­si­ble per­so­n­en­be­zo­gene oder geschäft­skri­tis­che Dat­en ver­ar­beit­et, verpflichtet sie sich, diese streng ver­traulich zu behan­deln. Bei Bedarf kann zusät­zlich ein NDA aufge­set­zt wer­den.

VII. Haf­tung & Ver­sand
All­ge­mein­er Haf­tungsauss­chluss: Die Agen­tur haftet auss­chließlich für Schä­den, die auf grobe Fahrläs­sigkeit oder vorsät­zlich­es Fehlver­hal­ten zurück­zuführen sind. Eine weit­erge­hende Haf­tung, ins­beson­dere für indi­rek­te Schä­den, ent­gan­gene Gewinne, mit­tel­bare Schä­den oder Folgeschä­den, ist aus­geschlossen. Dies gilt auch für Schä­den, die durch Verzögerun­gen, fehler­hafte oder unvoll­ständi­ge Leis­tun­gen entste­hen, es sei denn, diese sind nach­weis­lich auf grob fahrläs­siges oder vorsät­zlich­es Han­deln der Agen­tur zurück­zuführen.

Haf­tung für Drit­tan­bi­eter & externe Dien­stleis­tun­gen: Die Agen­tur arbeit­et in vie­len Bere­ichen mit Drit­tan­bi­etern (z. B. Druck­ereien, Pro­duk­tion­sstät­ten, Ver­sand­di­en­stleis­tern, Host­ing-Anbi­etern) zusam­men. Die Agen­tur unter­stützt den Kun­den bei der Schadens­meldung an den Drit­tan­bi­eter, ist jedoch nicht für Ersatz oder Rück­er­stat­tung ver­ant­wortlich und übern­immt keine Haf­tung für Fehler, Verzögerun­gen oder Schä­den, die durch diese exter­nen Dien­stleis­ter entste­hen. Ansprüche müssen direkt beim jew­eili­gen Drit­tan­bi­eter gel­tend gemacht wer­den. Die Agen­tur stellt auf Wun­sch des Kun­den auch Recht­s­texte (z. B. AGB, Daten­schutzerk­lärun­gen, Impres­sum) zur Ver­fü­gung, die unter Anderem von exter­nen Anbi­etern (z. B. eRecht24) bezo­gen oder in Zusam­me­nar­beit mit diesen erstellt wer­den. Die Agen­tur übern­immt keine rechtliche Gewähr für die Kor­rek­theit, Aktu­al­ität oder Voll­ständigkeit dieser Texte. Die Nutzung der bere­it­gestell­ten Recht­s­texte erfol­gt auf eigene Ver­ant­wor­tung des Kun­den. Eine Empfehlung durch die Agen­tur erset­zt keine pro­fes­sionelle Rechts­ber­atung.

Ver­sand & Liefer­fris­ten: Ver­sand und Liefer­ung von physis­chen Pro­duk­ten erfol­gen auf Risiko des Kun­den, sobald die Ware an den­Ver­sand­di­en­stleis­ter übergeben wurde, sofern nicht aus­drück­lich schriftlich anders vere­in­bart. Angegebene Lieferzeit­en sind stets unverbindlich, es sei denn, sie wur­den aus­drück­lich schriftlich als verbindlich vere­in­bart. Verzögerun­gen auf­grund höher­er Gewalt, behördlich­er Maß­nah­men, Zol­labfer­ti­gung oder Streiks berechti­gen nicht zu Schadenser­satz­forderun­gen oder Ver­tragsrück­tritt.

Trans­ports­chä­den & Ver­lust: Sollte eine Liefer­ung während des Trans­ports beschädigt wer­den oder ver­loren gehen, liegt die Ver­ant­wor­tung für die Rekla­ma­tion beim Kun­den. Die Agen­tur unter­stützt den Kun­den bei der Schadens­meldung an den Trans­port­di­en­stleis­ter, ist jedoch nicht für Ersatz oder Rück­er­stat­tung ver­ant­wortlich.

Zoll & Ein­fuhrge­bühren: Bei inter­na­tionalen Sendun­gen trägt der Kunde sämtliche anfal­l­en­den Zoll­ge­bühren, Ein­fuhrs­teuern und son­sti­gen Abgaben, sofern nicht aus­drück­lich schriftlich anders vere­in­bart. Eine Verzögerung durch Zol­labfer­ti­gung stellt keinen Man­gel dar und berechtigt nicht zur Ver­weigerung der Annahme oder zur Rück­er­stat­tung.

Ver­sichert­er Ver­sand & Haf­tung für Liefer­verzug: Falls der Kunde einen ver­sicherten Ver­sand wün­scht, muss dies vor­ab schriftlich vere­in­bart und sep­a­rat bezahlt wer­den. Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Liefer­verzug oder Nichter­fül­lung auf­grund von höher­er Gewalt, Naturkatas­tro­phen, Pan­demien, Krieg, Streiks oder son­sti­gen unvorherse­hbaren Ereignis­sen.

Selb­stab­hol­ung & Gefahrüber­gang: Falls der Kunde die Ware selb­st oder über einen eige­nen Dien­stleis­ter abholt, geht die Gefahr des Ver­lusts oder der Beschädi­gung mit der Über­gabe an den Kun­den oder den beauf­tragten Abholer über.

Män­gel­rü­gen & Rück­sendun­gen: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Män­gel zu prüfen. Offen­sichtliche Män­gel müssen inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Liefer­ung schriftlich gemeldet und aus­re­ichend belegt wer­den, andern­falls gilt die Ware als genehmigt. Rück­sendun­gen sind nur nach vorheriger Absprache möglich, unfreie Sendun­gen wer­den nicht angenom­men. Maßge­fer­tigte oder per­son­al­isierte Pro­duk­te sind grund­sät­zlich vom Umtausch aus­geschlossen.

Haf­tungsauss­chluss für Inhalte auf eigen­er Web­site: Die Agen­tur erstellt und pflegt die Inhalte auf ihrer Web­site mit größt­möglich­er Sorgfalt. Den­noch übern­immt die Agen­tur keine Gewähr für die Richtigkeit, Voll­ständigkeit oder Aktu­al­ität der bere­it­gestell­ten Inhalte. Die Nutzung der Web­site und ihrer Inhalte erfol­gt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die Agen­tur haftet nicht für Schä­den, die durch die Nutzung oder Nicht­nutzung der ange­bote­nen Infor­ma­tio­nen entste­hen, es sei denn, diese beruhen auf vorsät­zlichem oder grob fahrläs­sigem Ver­hal­ten der Agen­tur.

Haf­tungsauss­chluss für durch die Agen­tur erstellte Kun­den­in­halte / Pro­duk­te: Die Agen­tur erstellt alle Inhalte für Kun­den mit größt­möglich­er Sorgfalt und in detail­liert­er Abstim­mung mit dem Kun­den. Den­noch übern­immt die Agen­tur keine Ver­ant­wor­tung für die Inhalte, die durch den Kun­den veröf­fentlicht wer­den, auch wenn die Agen­tur an deren Erstel­lung oder Umset­zung beteiligt war. Der Kunde ist für die rechtliche Kon­for­mität und inhaltliche Richtigkeit der durch ihn veröf­fentlicht­en Texte, Bilder, Videos und son­sti­gen Inhalte eigen­ver­ant­wortlich. Eine rechtliche Prü­fung durch die Agen­tur selb­st erfol­gt nicht. Der Kunde stellt die Agen­tur von sämtlichen Ansprüchen Drit­ter frei, die aus der Veröf­fentlichung von durch die Agen­tur pro­duzierten Inhal­ten resul­tieren.

Externe Links: Die Web­site der Agen­tur kann Links zu exter­nen Web­sites Drit­ter enthal­ten. Auf deren Inhalte hat die Agen­tur keinen Ein­fluss und übern­immt daher keine Haf­tung für deren Richtigkeit oder Recht­mäßigkeit. Zum Zeit­punkt der Ver­linkung wur­den die exter­nen Inhalte über­prüft, eine dauer­hafte inhaltliche Kon­trolle ist jedoch ohne konkrete Hin­weise auf Rechtsver­stöße nicht zumut­bar.

Son­stiges: Die Agen­tur behält sich das Recht vor, Ver­sand­meth­o­d­en und ‑dien­stleis­ter nach eigen­em Ermessen zu wählen.

VIII. Geistiges Eigen­tum und Rechte an Entwick­lun­gen
Eigen­tum an Konzepten, Designs und Entwick­lun­gen: Sämtliche von der Agen­tur erstell­ten Konzepte, Designs, Marke­nen­twick­lun­gen, Strate­gien, Texte, Soft­ware, Grafiken, Fotos, Videos oder son­sti­gen kreativ­en und tech­nis­chen Leis­tun­gen bleiben, soweit nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart, geistiges Eigen­tum der Agen­tur. Der Kunde erwirbt lediglich ein eigenes, nicht über­trag­bares Nutzungsrecht, das sich auss­chließlich auf den ver­traglich vere­in­barten Ver­wen­dungszweck beschränkt.

Lizen­zierung & Nutzungsrechte: Die Agen­tur räumt dem Kun­den Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, wie es für die ver­traglich vere­in­barte Leis­tung erforder­lich ist. Eine Weit­er­gabe, Bear­beitung, Unter­l­izen­zierung oder wirtschaftliche Ver­w­er­tung über den ursprünglich vere­in­barten Zweck hin­aus ist ohne schriftliche Zus­tim­mung der Agen­tur unzuläs­sig.

Nutzungsrechte bei Nichtzahlung oder Ver­trags­beendi­gung: Bis zur voll­ständi­gen Begle­ichung aller offe­nen Rech­nun­gen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte uneingeschränkt bei der Agen­tur. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder ein­er vorzeit­i­gen Ver­tragskündi­gung durch den Kun­den erlöschen jegliche eingeräumten Nutzungsrechte, und eine weit­ere Nutzung der durch die Agen­tur erbracht­en Leis­tun­gen ist unzuläs­sig. Eine Nutzung durch den Kun­den ist nur mit aus­drück­lich­er Genehmi­gung der Agen­tur möglich. Falls die Agen­tur dem Kun­den die Nutzung ges­tat­tet, kann hier­für eine geson­derte Vergü­tung anfall­en.

Rechte an Vorar­beit­en & nicht real­isierten Entwür­fen: Alle von der Agen­tur erstell­ten Entwürfe, Konzepte und Vorschläge, die nicht zur finalen Umset­zung kom­men, bleiben Eigen­tum der Agen­tur und dür­fen vom Kun­den wed­er direkt noch in abgeän­dert­er Form genutzt oder an Dritte weit­ergegeben wer­den.

Open-Source & Drit­tan­bi­eter-Kom­po­nen­ten: Falls im Rah­men der Leis­tungser­bringung Open-Source-Soft­ware, Stock-Mate­r­i­al oder Drit­tan­bi­eter-Plu­g­ins ver­wen­det wer­den, unter­liegen diese den jew­eili­gen Lizenzbe­din­gun­gen. Der Kunde ist dafür ver­ant­wortlich, die entsprechen­den Lizenzbe­din­gun­gen einzuhal­ten. Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Lizen­zver­let­zun­gen durch den Kun­den.

Urhe­ber­be­nen­nung & Ref­eren­znutzung: Die Agen­tur ist berechtigt, erbrachte Leis­tun­gen als Ref­erenz in eige­nen Port­fo­lios, auf Web­sites oder in sozialen Medi­en zu ver­wen­den, sofern dies nicht aus­drück­lich schriftlich aus­geschlossen wurde. Bei dig­i­tal­en oder gedruck­ten Veröf­fentlichun­gen durch den Kun­den ist die Agen­tur berechtigt, einen Urhe­ber­hin­weis in branchenüblich­er Form zu platzieren (z. B. „Design by baloobrands.com“), es sei denn, es wurde eine geson­derte Vere­in­barung zur Ent­fer­nung des Urhe­ber­hin­weis­es getrof­fen.

Ver­tragswidrige Nutzung & Schadenser­satz: Jede ver­tragswidrige Nutzung, Weit­er­gabe oder Verän­derung von durch die Agen­tur erstell­ten Werken ohne entsprechende Erlaub­nis stellt eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung dar. In diesem Fall ist die Agen­tur berechtigt, eine Lizen­zge­bühr inHöhe des dreifachen mark­tüblichen Hon­o­rars zu ver­lan­gen und weit­ere rechtliche Schritte einzuleit­en.

IX. Sup­port, Wartung und Nachbesserun­gen
Leis­tung­sum­fang & Gewährleis­tung: Die Agen­tur bietet Sup­port, Wartung und Nachbesserun­gen für dig­i­tale und physis­che Dien­stleis­tun­ge­nan. Dies umfasst ins­beson­dere Kor­rek­turen und Anpas­sun­gen an erbracht­en Leis­tun­gen, soweit diese im ursprünglich vere­in­barten Leis­tung­sum­fang enthal­ten sind. Nachbesserun­gen sind keine Erweiterun­gen oder nachträglichen Änderun­gen des Pro­jek­ts, son­dern dienen auss­chließlich der Behe­bung von Män­geln inner­halb der vere­in­barten Leis­tung.

Nachbesserungs­frist & Meldepflicht: Etwaige Män­gel oder Fehler sind der Agen­tur inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Über­gabe der Leis­tung schriftlich mitzuteilen und nachvol­lziehbar zu doku­men­tieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leis­tung als ord­nungs­gemäß abgenom­men und weit­ere Ansprüche auf Nachbesserung sind aus­geschlossen, es sei denn, es han­delt sich um ver­steck­te Män­gel, die nach­weis­lich auf grobe Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz zurück­zuführen sind.

Kosten­lose Nachbesserung: Die Agen­tur gewährt eine ein­ma­lige, kosten­lose Nachbesserung inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Abnahme, sofern die Bean­stan­dung auf einen nach­weis­lichen Fehler der Agen­tur zurück­zuführen ist. Weit­erge­hende Änderun­gen, Anpas­sun­gen oder nachträgliche Wün­sche fall­en nicht unter diese kosten­lose Leis­tung und sind kostenpflichtig.

Kostenpflichtige Wartung & Sup­port: Nach Ablauf der Nachbesserungs­frist sind alle Sup­port- und Wartungsleis­tun­gen kostenpflichtig und wer­den auf Stun­den­ba­sis oder in indi­vidu­ell vere­in­barten Wartungsverträ­gen abgerech­net. Dies bet­rifft ins­beson­dere tech­nis­che Anpas­sun­ge­nan Web­sites, Soft­ware oder dig­i­tal­en Pro­duk­ten nach Abnahme, Erweiterun­gen, Opti­mierun­gen oder neue Funk­tio­nen, Aktu­al­isierun­gen auf­grund geän­dert­er Drit­tan­bi­eter-Stan­dards (z. B. Plu­g­in-Updates, API-Änderun­gen, rechtliche Anpas­sun­gen) oder Sup­por­t­an­fra­gen, die über die ursprüngliche Leis­tung hin­aus­ge­hen.

Haf­tungsauss­chluss für Drit­tan­bi­eter & externe Fak­toren: Die Agen­tur haftet nicht für Beein­träch­ti­gun­gen, Fehler oder Aus­fälle, die durch Drit­tan­bi­eter, externe Soft­ware, Host­ing-Dien­ste, Updates oder Inkom­pat­i­bil­itäten mit neuen Sys­te­men entste­hen. Eben­so aus­geschlossen ist eine Haf­tung für Änderun­gen oder Ein­griffe des Kun­den oder Drit­ter in das gelieferte Pro­dukt.

Dat­en- und Back­up-Ver­ant­wor­tung: Der Kunde ist selb­st für die regelmäßige Sicherung sein­er Dat­en ver­ant­wortlich. Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Daten­ver­luste, die durch fehler­hafte Nutzung, tech­nis­che Störun­gen, Hack­eran­griffe oder externe Fak­toren verur­sacht wur­den.

Ver­jährung & Auss­chluss weit­er­er Ansprüche: Alle Ansprüche aus Sup­port, Wartung und Nachbesserung ver­jähren 12 Monate nach Abnahme der Leis­tung. Darüber hin­aus sind weit­erge­hende Ansprüche, ins­beson­dere Schadenser­satzansprüche, aus­geschlossen, es sei denn, sie beruhen auf nach­weis­lich­er grober Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz.

Son­stiges: Änderun­gen an den Wartungs- und Sup­port­leis­tun­gen bleiben vor­be­hal­ten. Die Agen­tur behält sich das Recht vor, Kun­den aus Wartungsverträ­gen auszuschließen, wenn wieder­holte Ver­stöße gegen die Mitwirkungspflicht­en vor­liegen.

X. Pro­duk­tion, Ver­mit­tlung und Verkauf von Tex­tilien und Mer­chan­dise
Die Agen­tur bietet die Pro­duk­tion, Ver­mit­tlung und den Verkauf von Tex­tilien und Mer­chan­dise jeglich­er Art an. Dies umfasst indi­vidu­ell gestal­tete sowie stan­dar­d­isierte Pro­duk­te, die entwed­er direkt oder über Drit­tan­bi­eter hergestellt und ver­trieben wer­den.

Pro­duk­tions- und Qual­itätsab­we­ichun­gen: Auf­grund der Beschaf­fen­heit von tex­tilen Mate­ri­alien und Her­stel­lung­sprozessen kön­nen ger­ingfügige Abwe­ichun­gen in Far­ben, Schnit­ten, Maßen und Druck­ergeb­nis­sen und son­sti­gen Pro­duk­teigen­schaften auftreten. Solche Abwe­ichun­gen stellen keinen Man­gel dar, sofern sie sich im branchenüblichen Rah­men bewe­gen.

Mus­ter­erstel­lung & Freiga­ben: Vor Serien­pro­duk­tio­nen kön­nen Muster erstellt wer­den. Der Kunde ist verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen und schriftlich freizugeben. Änderun­gen nach Freiga­be kön­nen zusät­zliche Kosten verur­sachen.

Drit­tan­bi­eter & Logis­tik: Die Agen­tur arbeit­et für Pro­duk­tion, Vere­delung, Lagerung und Ver­sand mit exter­nen Dien­stleis­tern zusam­men. Die Ver­ant­wor­tung für Her­stel­lungs- oder Liefer­verzögerun­gen durch Dritte liegt außer­halb der Kon­trolle der Agen­tur. Verzögerun­gen auf­grund von Pro­duk­tion­ska­paz­itäten, Zol­lab­wick­lung oder anderen logis­tis­chen Fak­toren berechti­gen nicht zur Ver­tragskündi­gung oder Schadenser­satz­forderung.

Haf­tungsauss­chluss: Die Agen­tur haftet nicht für Schä­den oder Ver­luste, die durch unsachgemäße Nutzung, falsche Pflege oder externe Ein­flüsse entste­hen. Eben­so übern­immt die Agen­tur keine Haf­tung für Rechtsver­let­zun­gen durch vom Kun­den bere­it­gestellte Designs (z. B. Marken­rechte, Urhe­ber­rechte).

Rekla­ma­tio­nen & Retouren: Rekla­ma­tio­nen müssen inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Erhalt der Ware schriftlich erfol­gen und mit Bild­ma­te­ri­al­belegt wer­den. Rück­sendun­gen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Per­son­al­isierte oder maßge­fer­tigte Pro­duk­te sind grund­sät­zlichvom Umtausch aus­geschlossen, es sei denn, es liegt ein nach­weis­lich­er Pro­duk­tions­fehler vor.

Eigen­tumsvor­be­halt: Gelieferte Ware bleibt bis zur voll­ständi­gen Bezahlung Eigen­tum der Agen­tur oder des jew­eili­gen Pro­duzen­ten.

Son­stiges: Änderun­gen an Pro­duk­tlin­ien, Ver­füg­barkeit­en und Preisen sind jed­erzeit vor­be­hal­ten. Tech­nis­che oder wirtschaftliche Umstände kön­nen zu Anpas­sun­gen der ange­bote­nen Leis­tun­gen führen.

XI. Grün­der- und Unternehmer-Coach­ing
Leis­tungs­beschrei­bung: Die Agen­tur bietet Coach­ing- und Beratungsleis­tun­gen für Grün­der und Unternehmer an. Diese umfassen unter anderem strate­gis­che Beratung, Finanz­pla­nung, Marke­nauf­bau, Prozes­sop­ti­mierung, per­sön­liche Entwick­lung sowie unternehmerische Entschei­dungs­find­ung. Die erbracht­en Leis­tun­gen sind bera­ten­der Natur und stellen keine rechtliche, steuer­liche oder finanzielle Anlage­ber­atung im Sinne eines Beruf­s­standes dar.

Erfol­gsver­ant­wor­tung: Das Coach­ing bietet Impulse, Strate­gien und Hand­lungsempfehlun­gen, jedoch liegt die Umset­zung und der unternehmerische Erfolg allein in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den. Die Agen­tur übern­immt keine Gewähr für wirtschaftliche Erfolge oder son­stige Resul­tate, die aus der Beratung oder Umset­zung der erar­beit­eten Strate­gien resul­tieren.

Eigen­ver­ant­wor­tung des Kun­den: Der Kunde ist verpflichtet, die erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen, Meth­o­d­en und Empfehlun­gen eigen­ständig zuprüfen und zu bew­erten. Entschei­dun­gen, die auf Basis des Coach­ings getrof­fen wer­den, erfol­gen auf eigenes Risiko. Die Agen­tur han­delt nach bestem Wis­sen und Gewis­sen aber haftet nicht für finanzielle, strate­gis­che oder son­stige unternehmerische Entschei­dun­gen des Kun­den.

Haf­tungsauss­chluss: Die Agen­tur haftet nicht für direk­te oder indi­rek­te Schä­den, ent­gan­gene Gewinne oder Folgeschä­den, die sich aus der Nutzung der Coach­ing-Dien­stleis­tun­gen ergeben. Eine Haf­tung ist nur bei grober Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz gegeben.

Mitwirkungspflicht des Kun­den: Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an den Coach­ing-Sitzun­gen teilzunehmen, rel­e­vante Infor­ma­tio­nen bere­itzustellen und für eine zielführende Zusam­me­nar­beit Sorge zu tra­gen. Eine Nichter­fül­lung dieser Mitwirkungspflicht­en ent­bindet die Agen­tur von jeglich­er weit­eren Leis­tungspflicht, ohne dass ein Anspruch auf Rück­er­stat­tung entste­ht.

Kein Ersatz für pro­fes­sionelle Beratung: Das Coach­ing erset­zt keine pro­fes­sionelle Beratung durch Steuer­ber­ater, Recht­san­wälte oder andere Fach­ex­perten. Die Agen­tur spricht keine rechtlich verbindlichen Empfehlun­gen aus und übern­immt keine Ver­ant­wor­tung für etwaige Kon­se­quen­zen aus unternehmerischen oder finanziellen Entschei­dun­gen.

Ver­traulichkeit & Daten­schutz: Alle im Coach­ing besproch­enen Inhalte wer­den ver­traulich behan­delt. Die Agen­tur verpflichtet sich zur Wahrung der Ver­traulichkeit, es sei denn, eine geset­zliche Verpflich­tung erfordert die Offen­le­gung.

Stornierung & Ter­minab­sagen: Vere­in­barte Coach­ing-Ter­mine müssen min­destens 48 Stun­den vorher abge­sagt wer­den, andern­falls wird das volle Hon­o­rar fäl­lig. Bei länger­fristi­gen Coach­ing-Paketen gilt eine Kündi­gungs­frist von 10 Werk­ta­gen vor dem näch­sten Abrech­nungszeitraum. Bere­its gezahlte Beträge wer­den nicht erstat­tet.

Änderun­gen des Leis­tung­sum­fangs: Die Agen­tur behält sich das Recht vor, Inhalte, For­mate und Meth­o­d­en des Coach­ings anzu­passen, sofern dies der Qual­ität und Effek­tiv­ität der Beratung dient.

Son­stiges: Das Coach­ing basiert auf indi­vidu­ellen Strate­gien, daher kön­nen keine all­ge­me­ingülti­gen oder garantierten Erfol­gsver­sprechen gegeben wer­den.

XII. Ver­jährungs­frist für Ansprüche
All­ge­meine Ver­jährungs­frist: Alle Ansprüche des Kun­den gegenüber der Agen­tur ver­jähren spätestens 12 Monate nach Leistungserbringung,sofern nicht zwin­gende geset­zliche Vorschriften eine län­gere Frist vorse­hen.

Beginn der Ver­jährung: Die Ver­jährungs­frist begin­nt mit dem Tag der Abnahme der Leis­tung oder, falls eine Abnahme nicht erforder­lich ist, mit dem Tag der tat­säch­lichen Leis­tungser­bringung.

Aus­nah­men von der Ver­jährungs­frist: Die geset­zliche Ver­jährungs­frist bleibt unberührt für Ansprüche wegen vorsät­zlich­er oder grob fahrläs­siger Pflichtver­let­zun­gen seit­ens der Agen­tur. Schadenser­satzansprüche aus Ver­let­zung von Leben, Kör­p­er oder Gesund­heit, sowie Ansprüche aus zwin­gen­den geset­zlichen Haf­tungsvorschriften sind eben­falls ausgenom­men.

Ver­jährung bei wiederkehren­den Leis­tun­gen: Bei laufend­en oder wiederkehren­den Dien­stleis­tun­gen begin­nt die Ver­jährungs­frist mit Beendi­gung der let­zten erbracht­en Leis­tung­sein­heit.

Auss­chluss stillschweigen­der Ansprüche: Nach Ablauf der Ver­jährungs­frist sind sämtliche Ansprüche, ein­schließlich Nachbesserungs- oder Män­ge­lansprüche, aus­geschlossen. Ein Schweigen der Agen­tur nach Fristablauf gilt nicht als Anerken­nung von Forderun­gen.

Son­stiges: Die Agen­tur behält sich das Recht vor, diese Bes­tim­mungen im Rah­men geset­zlich­er Möglichkeit­en zu aktu­al­isieren.

XIII. Nicht-exk­lu­sive Zusam­me­nar­beit & Konkur­ren­zauss­chluss
Grund­satz der Nicht-Exk­lu­siv­ität: Die Agen­tur arbeit­et grund­sät­zlich nicht exk­lu­siv mit Kun­den. Sie behält sich das Recht vor, zeit­gle­ich für mehrere Unternehmen sel­ber oder ähn­lich­er Branchen tätig zu sein, sofern keine wider­sprechende schriftliche Exk­lu­sivvere­in­barung getrof­fen wurde.

Infor­ma­tion über mögliche Konkur­ren­zkon­flik­te: Die Agen­tur verpflichtet sich, den Kun­den nach bestem Wis­sen über mögliche direk­te Konkur­ren­zkon­flik­te inner­halb eines Pro­jek­ts zu informieren. Eine Verpflich­tung zur Offen­le­gung aller Kun­den­pro­jek­te beste­ht jedoch nicht.

Erwerb ein­er Exk­lu­sivvere­in­barung: Auf aus­drück­lichen Wun­sch des Kun­den kann eine zeitlich und inhaltlich definierte Exk­lu­sivvere­in­barung getrof­fen wer­den. Dies erfordert eine geson­derte schriftliche Vere­in­barung und ist mit ein­er angemesse­nen Gebühr ver­bun­den, deren Höhe sich nach dem Umfang der Exk­lu­siv­ität richtet.

Keine Haf­tung für Mark­tüber­schnei­dun­gen: Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für wirtschaftliche oder strate­gis­che Auswirkun­gen, die sich aus der Zusam­me­nar­beit mit mehreren Unternehmen der­sel­ben oder ähn­lich­er Branchen ergeben.

XIV. Daten­ver­lust und Sicherungspflicht­en
Haf­tungsauss­chluss für Daten­ver­lust: Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Daten­ver­lust, Datenbeschädi­gung oder daraus resul­tierende Schä­den, die durch unzure­ichende Daten­sicherung des Kun­den oder Drit­ter entste­hen.

Pflicht zur Daten­sicherung durch den Kun­den: Der Kunde ist selb­st ver­ant­wortlich für regelmäßige Back­ups aller rel­e­van­ten Dat­en, ins­beson­dere von Dateien, Zugangs­dat­en, Inhal­ten und son­sti­gen dig­i­tal­en Mate­ri­alien. Prü­fung der bere­it­gestell­ten Dat­en auf Voll­ständigkeit, Richtigkeit und tech­nis­che Kom­pat­i­bil­ität. Sicherung von Pro­jek­t­dat­en vor Änderun­gen oder Über­gaben, ins­beson­dere bei Web‑, Design- und Entwick­lung­spro­jek­ten.

Auss­chluss von Schadenser­satzansprüchen: Die Agen­tur haftet nicht für Schä­den, die durch Datenko­r­rup­tion, Über­tra­gungs­fehler, fehler­hafte Spe­icherung oder Nutzung durch Dritte entste­hen. Dies gilt auch für den Ver­lust von Dat­en durch tech­nis­che Störun­gen, Hack­eran­griffe oder höhere Gewalt.

Löschung & Spe­icherung von Pro­jek­t­dat­en: Die Agen­tur spe­ichert pro­jek­t­be­zo­gene Dat­en max­i­mal 12 Monate nach Pro­jek­tab­schluss. Danach wer­den diese dauer­haft gelöscht, sofern keine ander­weit­ige schriftliche Vere­in­barung beste­ht. Eine Wieder­her­stel­lung gelöschter Dat­en ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich.

Haf­tungsauss­chluss für Drit­tan­bi­eter & Host­ing-Ser­vices: Falls die Agen­tur Host­ing- oder Spe­icher­di­en­ste von Drit­tan­bi­etern ver­mit­telt oder emp­fiehlt, liegt die Ver­ant­wor­tung für die Daten­sicherung beim Kun­den. Die Agen­tur übern­immt keine Haf­tung für Server­aus­fälle, Daten­ver­luste oder Sicher­heit­slück­en bei exter­nen Dien­stleis­tern.

XV. Force-Majeure-Klausel
Haf­tungsauss­chluss bei höher­er Gewalt: Die Agen­tur haftet nicht für Verzögerun­gen oder Nichter­fül­lun­gen, die durch höhere Gewalt verur­sacht wer­den. Dazu zählen ins­beson­dere Naturkatas­tro­phen (z. B. Erd­beben, Über­schwem­mungen), Pan­demien & behördliche Maß­nah­men, Streiks, Lief­er­eng­pässe & Infra­struk­tu­raus­fälle, Krieg, Unruhen & poli­tis­che Sank­tio­nen. In solchen Fällen kann die Agen­tur Fris­ten angemessen ver­längern oder vom Ver­trag zurück­treten, ohne dass der Kunde Schadenser­satzansprüche gel­tend machen kann.

Mitwirkungspflicht­en des Kun­den: Der Kunde muss die Agen­tur unverzüglich informieren, wenn er auf­grund höher­er Gewalt seine Mitwirkungspflicht­en nicht erfüllen kann.

Keine Haf­tung für wirtschaftliche Schä­den: Die Agen­tur haftet nicht für ent­gan­gene Gewinne oder andere wirtschaftliche Ver­luste des Kun­den, die durch höhere Gewalt entste­hen.

Son­stiges: Diese Klausel gilt für alle Geschäfts­bere­iche der Agen­tur.

XVI. Erweit­erte Regelung zu Ver­tragskündi­gun­gen
Kündi­gung durch den Kun­den: Bei vorzeit­iger Kündi­gung durch den Kun­den behält sich die Agen­tur das Recht vor, eine Min­destvergü­tung für bere­its erbrachte Leis­tun­gen sowie eine Entschädi­gung für ent­gan­gene Gewinne zu berech­nen.

Berech­nung der Min­destvergü­tung: Diese richtet sich nach Geleis­teten Arbeitsstun­den gemäß aktueller Stun­den­sätze, ange­fal­l­enen Kosten für externe Dien­stleis­ter oder reservierte Ressourcen, einem pauschalen Aus­fall­hono­rar.

Rück­tritt durch die Agen­tur: Die Agen­tur kann vom Ver­trag zurück­treten, wenn der Kunde trotz Mah­nung nicht zahlt, erforder­liche Mitwirkungspflicht­en wieder­holt nicht erfüllt wer­den, unvorherse­hbare Umstände die Erfül­lung wirtschaftlich oder tech­nisch unzu­mut­bar machen.

Anspruch auf Rück­er­stat­tung: Bere­its geleis­tete Zahlun­gen wer­den nicht erstat­tet, sofern die Agen­tur bere­its Teilleis­tun­gen erbracht oder Ressourcen bere­it­gestellt hat. Kündi­gun­gen bedür­fen der Schrift­form.

XVII. Zahlungsverzug und Mah­nge­bühren
Fäl­ligkeit und Zahlungs­frist: Sämtliche Rech­nun­gen der Agen­tur sind inner­halb von 10 Werk­ta­gen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zur Zahlung fäl­lig, sofern keine abwe­ichende schriftliche Vere­in­barung getrof­fen wurde. Maßge­blich für die frist­gerechte Zahlung ist der Ein­gang des voll­ständi­gen Betrags auf dem angegebe­nen Kon­to der Agen­tur.

Verzug­sein­tritt: Gerät der Kunde mit ein­er Zahlung ganz oder teil­weise in Verzug, erfol­gt ohne weit­ere Mah­nung automa­tisch der Ein­tritt des Zahlungsverzugs am 11. Werk­tag nach Rech­nungs­da­tum. Ab diesem Zeit­punkt ist die Agen­tur berechtigt, Verzugszin­sen in Höhe von 5 % über dem jew­eili­gen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berech­nen. Für Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz.

Mah­nge­bühren und Inkassover­fahren: Nach Ein­tritt des Zahlungsverzugs wird eine erste Mah­nung versendet. Hier­für kann eine pauschale Mah­nge­bühr von bis zu 5,00 € erhoben wer­den. Jede weit­ere Mah­nung kann mit ein­er zusät­zlichen Bear­beitungs­ge­bühr von bis zu 10,00 € berech­net wer­den, sofern dadurch tat­säch­lich ent­standene Kosten gedeckt wer­den. Erfol­gt auch nach der drit­ten Mah­nung keine Zahlung, behält sich die Agen­tur das Recht vor, die Forderung an ein Inkas­soun­ternehmen oder einen Recht­san­walt zu übergeben. In diesem Fall kön­nen dem Kun­den zusät­zliche Kosten gemäß den geset­zlichen Vorschriften entste­hen.

Frist­lose Kündi­gung und Leis­tungsver­weigerung: Die Agen­tur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche laufend­en Leis­tun­gen sofort einzustellen und beste­hende Verträge frist­los zu kündi­gen. Dies bet­rifft ins­beson­dere, aber nicht auss­chließlich, dig­i­tale Dien­stleis­tun­gen, Beratun­gen, Coach­ing-Pro­gramme, Design­pro­jek­te sowie Tex­til­pro­duk­tio­nen. Eine Wieder­auf­nahme der Leis­tung erfol­gt erst nach voll­ständi­gem Zahlungsaus­gle­ich.

Aufrech­nung und Zurück­be­hal­tungsrecht: Dem Kun­den ste­ht kein Recht zur Aufrech­nung oder Zurück­be­hal­tung von Zahlun­gen zu, es sei denn, seine Gege­nansprüche sind recht­skräftig fest­gestellt, unbe­strit­ten oder von der Agen­tur schriftlich anerkan­nt.

Kosten bei Rück­lastschriften: Wird eine Zahlung durch Rück­lastschrift oder man­gels Deck­ung zurück­ge­bucht, trägt der Kunde sämtliche anfal­l­en­den Bankge­bühren sowie eine zusät­zliche Bear­beitungs­ge­bühr von 35 € pro Rück­lastschrift.

Son­stiges: Der Kunde erken­nt mit Ver­tragsab­schluss aus­drück­lich an, dass die genan­nten Zahlungs­be­din­gun­gen verbindlich sind. Die Agen­tur behält sich das Recht vor, beste­hende Forderun­gen an Dritte abzutreten oder in ein automa­tisiertes Mah­n­ver­fahren überzuführen. Alle rechtlichen Schritte zur Durch­set­zung der Forderung erfol­gen nach deutschem Recht.

XVIII. Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften und Kün­stler­sozial­ab­gabe
Der Kunde ist verpflichtet, etwaig beste­hende Ansprüche von Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften zu erfüllen. Falls die Agen­tur diese übern­immt, hat der Kunde die ver­aus­lagten Zahlun­gen zu erstat­ten. Der Kunde ist darüber informiert, dass für kün­st­lerische Leis­tun­gen eine Kün­stler­sozial­ab­gabe anfall­en kann.

XIX. Schluss­bes­tim­mungen
Erfül­lung­sort & Gerichts­stand: Erfül­lung­sort für Liefer­ung und Zahlung sowie Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en zwis­chen den Ver­tragsparteien ist Ham­burg. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz außer­halb Deutsch­lands hat.

Teilun­wirk­samkeit & sal­va­torische Klausel: Sollte eine Bes­tim­mung dieser AGB ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Gültigkeit der übri­gen Bes­tim­mungen unberührt. Die Parteien verpflicht­en sich, die unwirk­same Bes­tim­mung durch eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst gle­ich­w­er­tige Regelung zu erset­zen.

Ver­tragssprache & gel­tendes Recht: Diese AGB und alle Verträge mit der Agen­tur unter­liegen auss­chließlich deutschem Recht, unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts. Ver­tragssprache ist Deutsch.

Abwe­ichende Bedin­gun­gen des Kun­den: Abwe­ichende oder ergänzende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Agen­tur aus­drück­lich und schriftlich anerkan­nt wur­den. Dies gilt selb­st dann, wenn die Agen­tur den Geschäfts- und/oder Lieferbe­din­gun­gen des Kun­den nicht aus­drück­lich wider­spricht.

Änderun­gen & Ergänzun­gen der AGB: Die Agen­tur behält sich das Recht vor, diese AGB jed­erzeit mit Wirkung für die Zukun­ft zu ändern oder zu ergänzen. Änderun­gen treten in Kraft, wenn der Kunde nicht inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Mit­teilung wider­spricht. Erfol­gt keine frist­gerechte Zurück­weisung, gel­ten die geän­derten AGB als akzep­tiert. Änderun­gen oder Ergänzun­gen dieser AGB bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Aufhe­bung dieser Schrift­form-Klausel. Soweit zuläs­sig, gel­ten diese AGB für alle Geschäfts­bere­iche der Agen­tur.